“ Ferienwohnen und Dauerwohnen im Baurecht – was geht da noch?“
Ein Projekt in Zusammenarbeit mit dem Kommunalen S
tudieninstitut Mecklenburg-VorpommernIdee der Veranstaltung
- Lösungen im Rechtsrahmen finden- das ist schwer. Oft leichter, Ordnung/rechtmäßige Verhältnisse herzustellen und Konflikte mit Mitteln des Ordnungsrechts zu beenden.
- Konflikte nur beenden heißt nicht, Konflikte wirklich zu lösen. Knoten durchhauen oder Knoten lösen? Gerade das Ordnungsrecht will eine Abwägung und Folgenabschätzung. Das Planungsrecht will ebenfalls Abwägung verschiedener öffentlicher Belange. (Und Politik will kein Blutvergießen)
- Also heißt es Lösungen, Gestaltungsmöglichkeiten, Handlungsoptionen suchen.
Thema: Genehmigen, dulden, einschreiten? -Was die Bauaufsicht tun und lassen kann und muss.
Referent: Dr. Karsten Simoneit, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Wismar
Thema: Rechtsprechung in Mecklenburg-Vorpommern
Referent: Prof. Dr. Michael Sauthoff, Präsident des Oberverwaltungsgerichts, Greifswald
Thema: baurechtliche Gestaltung der Konflikte zwischen Dauerwohnen und Ferienwohnen aus Sicht der Verwaltung
Referent: Helmuth von Nicolai, Schwerin
Aktueller Ausblick:
Die Bundesregierung hat am 30. November 2016 den Entwurf ein gebündeltes Gesetzesvorhaben beschlossen, welches dies Änderungen in der Baunutzungsverordnung einschließt. Es folgt nun das förmliche Gesetzgebungsverfahren. Der Bundestag berät aktuell (stand Dezember 2016) über Änderungen der Baunutzungsverordnung, wodurch Nutzungskonflikte zukünftig klar eingeordnet werden könnten und Regelungsmöglichkeiten für die Legalität von Ferienwohnungen geschaffen werden sollen.